Sicherheit beim Hausbau mit einem Bauträger oder Bauunternehmer
Gründe für die Qualitätssichernde Baubegleitung mit einem Bausachverständigen
Bautagebücher einiger Projekte die ich begleitet habe:
Die Beteiligten:
Sie als Bauherr stehen in aller Regel den Vertretern des Bauträgers bzw. geschultem Verkaufspersonal ziemlich allein und ohne besondere Fachkenntnis gegenüber. Später, wenn sich das Haus im Bau befindet, haben Sie es mit dem Bauleiter der Firma zu tun, der möglichst störungsfrei und ohne lästige Fragen arbeiten will. Die Erfahrung zeigt, daß die Interessen des Bauherrn bei dieser Konstellation nur unzureichend vertreten sind. Meinungsverschiedenheiten treten meistens erst bei der Bauausführung bzw. Abnahme auf, doch dann sind viele Fehler nicht mehr reparabel, weil sie entweder aus schlechten Verträgen oder mangelhaften baulichen Vorleistungen resultieren.
Diese Fehler sind vermeidbar, wenn Sie frühzeitig, am besten noch vor Vertragsabschluss einen Sachverständigen als Berater für die Wahrung Ihrer Interessen beauftragen.
Vor / Bei Vertragsabschluss:
- Sie haben Probleme mit dem Vergleich verschiedener Angebote?
- Sie kennen keine Fachbegriffe: z.B. weisse Wanne, schwimmender Estrich?
- Die Baubeschreibung ist schwammig oder soll ergänzt werden?
- Welche Zahlungsbedingungen oder Termine geben Ihnen Sicherheit?
Während der Bauphase:
- entspricht die Abdichtung den tatsächlichen Notwendigkeiten?
- ist der Keller richtig ausgeführt und abgedichtet?
- ist eine Mehr / Nachforderung der Baufirma gerechtfertigt?
- müssen Sie Maßabweichungen akzeptieren?
- ist der Bautenstand für eine Zwischenzahlung erfüllt?
- die Baufirma konfrontiert Sie mit angeblichen Verbesserungen oder
- Änderungen, die Sie nicht verstehen?
- wann ist das Haus bezugsfertig?
Bei der Abnahme:
- müssen Sie eine Teilabnahme für Bauteile durchführen?
- wann und wie wird die Endabnahme und die Übergabe durchgeführt?
- welche Konsequenzen hat die Abnahme für Sie?
- sind bei der Abnahme Mängel sichtbar, wie z.B.
- ist die Wärmedämmung ordnungsgemäß hergestellt
- sind die Fliesen ordnungsgemäß verlegt
- gibt es Risse bei unterschiedlichen Bauteilen
- die Baufirma beruft sich auf Maßtoleranzen, was tun?
- die Baufirma verweigert die Übergabe vor Restzahlung?
- wann ist die Leistung fertiggestellt?
- was sind mangelhafte Leistungen und wie sind sie zu bewerten?
- wann können Sie in welcher Höhe die Vergütung mindern?
Die qualitätssichernde Baubegleitung bieten wir mit folgenden Leistungen an:
Stufe I: Technische Vertragsprüfung
- Technische Prüfung der Bauleistungsbeschreibung und des Vertrages
- Beratung über ungenaue / fehlende Angaben
Stufe II: Bauphase
- Baustellenkontrolle zu zwei / drei wichtigen Terminen auf Bestellung des Bauherrn
- Sichtkontrolle der erstellten Bauteile
- Protokoll der Baustellentermine
- Beratung vor Ort oder telefonisch auch über den Umgang mit der Baufirma
Stufe III: Bauabnahme
- Begleitung und Beratung beim Endabnahmetermin
- Sichtkontrolle der Bauteile / Mängelfeststellung
- Mitwirkung bei der Erstellung des Abnahmeprotokolls
Der Bauherr bestellt den Sachverständigen zu den einzelnen Baustellenterminen nach Bedarf und
Baufortschritt. Der Bausachverständige berät den Bauherrn firmen- und produktneutral.