Sie sind hier: Startseite Blog Neues Mietrecht ab 01.05.2013

Neues Mietrecht ab 01.05.2013

Ab dem 01.05.2013 tritt ein geändertes Mietrecht in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen betreffen:

  • Begrenzung von Mietsteigerungen im Dreijahreszeitraum auf 15 % in besonderen Fällen
  • Keine Mietminderung bei energetischer Sanierung in den ersten drei Monaten
  • Besserstellung des Vermieters gegenüber Mietnomaden

In den Medien werden diese Änderungen überwiegend als zu vermieterfreundlich berichtet. Es ist mittlerweile ein Konflikt erkennbar zwischen dem Vorhaben – Energiewende / Energiesparmassnahmen – einerseits und dem Anspruch von Mietern und Mieterverbänden auf – Begrenzung von Mieterhöhungen – andererseits.