Ab dem 01.05.2013 tritt ein geändertes Mietrecht in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen betreffen:
- Begrenzung von Mietsteigerungen im Dreijahreszeitraum auf 15 % in besonderen Fällen
- Keine Mietminderung bei energetischer Sanierung in den ersten drei Monaten
- Besserstellung des Vermieters gegenüber Mietnomaden
In den Medien werden diese Änderungen überwiegend als zu vermieterfreundlich berichtet. Es ist mittlerweile ein Konflikt erkennbar zwischen dem Vorhaben – Energiewende / Energiesparmassnahmen – einerseits und dem Anspruch von Mietern und Mieterverbänden auf – Begrenzung von Mieterhöhungen – andererseits.